Allgemeine Geschäftsbedingungen
der plazz AG < im Folgenden PLAZZ genannt >
Stand: März 2024
1. Allgemeines
1.1 Für alle Angebote, Abschlüsse und MEA, registr oder Polario Nutzung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs, der plazz AG – im folgenden PLAZZ genannt.
1.2 Von PLAZZ abweichende Regelungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese sind von PLAZZ im Angebot aufgeführt und wurden schriftlich bestätigt.
1.3 PLAZZ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.
2. Auftragserteilung / Dienstleistungsvereinbarung
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und können jederzeit, spätestens jedoch bis zum nächsten Werktag nach einer rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung des Kunden durch die PLAZZ widerrufen werden. PLAZZ erstellt aufgrund einer Anfrage ein darauf abgestimmtes Angebot, welches einer fristgerechten schriftlichen Bestätigung bedarf. Diese kann sowohl auf dem Postweg, als auch per E-Mail, Fax oder digital via CRM übermittelt werden. Bei Aufträgen durch die Einkaufsabteilung des Kunden ist ein Verweis auf das PLAZZ Angebot und etwaige Event- & Veranstaltungsdaten zu nennen.
2.2 Ein Angebot gilt auch dann als verbindlich angenommen, wenn eine formlose und fristgerechte Annahme bzw. Freigabe des Angebots per E-Mail erfolgt.
2.3 Erfolgt die Angebotsannahme/-freigabe bzw. Beauftragung durch den Kunden nach der im Angebot angegebenen Frist, steht es der PLAZZ frei, den Auftrag ihrerseits zu den angebotenen Konditionen zu bestätigen oder aber das Angebot hinsichtlich zeitlicher, finanzieller und inhaltlicher Aspekte nochmals anzupassen. Diese Änderungen sind erneut durch den Auftraggeber zu bestätigen/freizugeben, damit ein Vertrag zustande kommt.
2.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragserteilung als anerkannt.
3. Zusammenarbeit mit den Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Angabe aller erforderlichen Daten.
3.2 PLAZZ behält sich vor den Bearbeitungsaufwand für Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden, gesondert zu berechnen.
3.3 Berücksichtigt PLAZZ nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, so werden dem Kunden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gemäß Aufwand entsprechend der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze in Rechnung gestellt.
4. Leistungsumfang und Entgelte (Zahlung)
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kundeninformation. Auf nachträglich entstehende Erweiterungen oder Preisänderungen freigegebener Angebotspakete der PLAZZ hat der Kunde keinen Anspruch und auch keinen Erstattungsanspruch auf das bezahlte Entgelt, insbesondere begründet dies kein Kündigungsrecht des Kunden. Eine Ausweitung der Serviceleistung kann jedoch mit Einwilligung von PLAZZ erfolgen.
4.2 Einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte, variable Entgelte wie Lizenzen oder der vor Ort Service, sowie Content- & Consulting Leistungen werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar mit Lieferung in Rechnung gestellt. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden, sofern es vertraglich festgehalten wurde.
4.3 Alle angegebenen Preise sind in EURO und verstehen sich netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer (i.H.v. derzeit 19%, die im Falle einer Rechnungsstellung hinzukommt).
4.4 Die Schlussrechnung erfolgt spätestens nach Bereitstellung der Leistung. Die Zahlung wird spätestens nach Abnahme der vertraglich erbrachten Leistung fällig. Skonto und Rechnungsabzüge werden nicht gewährt. Nach Ablauf der Zahlungsziele liegt ein Verzug vor. PLAZZ ist berechtigt für Mahnungen nach der Erstmahnung eine Mahngebühr von 12€ bzw. Verzugszinsen von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
4.5 Bis zur vollständigen Bezahlung behält PLAZZ alle Nutzungsrechte auf die erbrachten Leistungen. Erst mit der vollständigen Bezahlung gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über. Während eines Zahlungsverzugs in bedeutender Höhe, ist PLAZZ dazu berechtigt den Zugang zur Software Applikationen oder dem damit verbundenen Content Management System zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen.
4.6 Evtl. anfallende Reisekosten im Zusammenhang mit angebotenen Dienstleistungen wie bspw. ein gebuchter Vor Ort Service, sind i.d.R. ausgewiesener Bestandteil eines Angebotes der PLAZZ.
4.7 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung entspricht, in Verzug, kann PLAZZ das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4.8 Gegen Forderungen seitens PLAZZ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts ebenso nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
5. Vertragslaufzeit
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt für regelmäßig zu erbringende Leistungen (z.B. Hosting und Event App) eine Vertragslaufzeit von sechs Monaten ab Auftragserteilung. Spätestens jedoch mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung zum PLAZZ Hosting / Event App Admin Oberfläche entsteht zwischen dem Kunden und PLAZZ das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt dann, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
5.2 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist PLAZZ berechtigt, die Entwicklung bzw. den Submit eines Produktes abzubrechen, den Zugang zum PLAZZ-Hosting sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) von der Konnektierung der Server zu lösen. Dies führt zu einer Löschung der Domain. PLAZZ kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
5.4 Verträge auf Basis von Polario bspw. als Mitarbeiter App oder „Community-App“ haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrags dieser gekündigt wird.
6. Verfügbarkeit, Wartung
6.1 PLAZZ garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 98% per annum. PLAZZ übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung seitens PLAZZ für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Projektabhängige Sondervereinbarungen werden vertraglich festgehalten.
6.2 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
6.3. Plazz verbessert die SaaS-Lösungen regelmäßig und behält sich das Recht vor, funktionell gleichwertige Produkte oder Funktionen hinzuzufügen und/oder zu ersetzen, falls das Produkt (bspw. die MEA durch Polario) am Ende seiner Lebensdauer ist oder bei Änderungen der Softwareanforderungen.
7. Gewährleistung
7.1 Für Mängel der gelieferten Software oder Mängel der Installation oder sonstiger Unterlagen hat PLAZZ ein Nachbesserungsrecht. Die vom Kunden innerhalb von 1 Monat nach Abnahme des Projekts angezeigten Mängel werden von PLAZZ kostenfrei behoben.
7.2 Eine nachträgliche Beseitigung von Mängeln kann über einen separaten Supportvertrag gewährleistet werden. Dieses kann im Rahmen des Projektes oder auch nachträglich geschlossen werden.
7.3 Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach § 633 Abs. 3 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.4 Die Gewährleistung von PLAZZ umfasst keine Mängel, die auf eingesetzte Open Source Systeme/Entwicklungssoftware (CMS System, Webshopsysteme, …) zurückzuführen sind. PLAZZ haftet nicht für fehlerhafte Software des Anbieters, sondern lediglich für Fehler aufgrund der Bearbeitung durch PLAZZ.
7.5 PLAZZ entwickelt Apps für iOS. Dabei wird eine Lauffähigkeit auf iOS-Geräten für die jeweils letzten beiden Betriebssystemversionen gewährleistet. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden, sofern es im Vertrag festgehalten wurde.
7.6 PLAZZ entwickelt Apps für Android. Dabei wird eine Lauffähigkeit auf Android-Geräten für die jeweils letzten beiden Betriebssystemversionen gewährleistet. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden, sofern es im Vertrag festgehalten wurde.
Gleichzeitig kann PLAZZ auf Grund der Vielzahl von Geräten am Markt mit unterschiedlichen Spezifikationen und technischen Parametern nicht gewährleisten, dass die Lauffähigkeit auf allen Geräten sichergestellt werden kann. Eine Auswahl an Geräten, auf denen die App getestet wird und lauffähig sein soll, wird in der Regel mit dem Kunden abgestimmt und vertraglich festgehalten.
7.7 PLAZZ entwickelt Lösungen für eine Reihe von Browsern. Es werden für Firefox, Microsoft EDGE, Safari und Chrome die jeweils letzten beiden Versionen getestet und unterstützt. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden, sofern es im Vertrag festgehalten wurde.
7.8 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen dieser AGB begrenzt.
8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
8.1 PLAZZ haftet nur für Schäden, die von der PLAZZ, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften oder die Verletzung von Kardinalpflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
8.2 Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche PLAZZ die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb oder bei Dritten eintreten, sind möglich. In diesem Fall kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist. Bei Leistungsverzug, den PLAZZ zu vertreten hat, hat der Kunde unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht auf Minderung um den Betrag, der zum Zeitpunkt der Bestellung von PLAZZ für den entsprechenden Einzelauftrag erhoben wurde.
8.3 PLAZZ haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich PLAZZ oder dessen Erfüllungsgehilfen (wie z.B. Betreiber d. Infrastruktur, Stores, Hostern) liegen.
8.4 Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt PLAZZ keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten oder Anwendungen sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
8.5 Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf das für den Leistungszeitraum zu zahlende Entgelt begrenzt.
8.6 Eine Haftung für Abweichungen, die auf Grund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird nicht übernommen, da die visuelle, inhaltliche oder performante Darstellung auf verschiedenen Ausgabemedien variieren kann. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Displayauflösung, Displaygröße, Geräteperformance, usw. kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrundeliegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Grafiken usw. nur annähernd maßgeblich.
8.7 PLAZZ prüft nicht, ob Bild-, Text-, Tonmaterial des Kunden etc. frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Diese Pflicht unterliegt allein dem Auftraggeber. Für eventuelle Schäden haftet der Kunde.
8.8 PLAZZ garantiert nicht für die Verfügbarkeit bestimmter App- oder Domainnamen.
8.9 PLAZZ schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus.
8.10 Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch PLAZZ ausgeschlossen.
8.11 PLAZZ überprüft alle Daten, die an den Auftraggeber zurückgeliefert werden, mit aktuellen Virenscannern auf Virenbefall. Für einen potentiellen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Datenträgern (z.B. USB Sticks) kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. Datenschutz
9.1 PLAZZ weist gemäß § 33 DSGVO darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von PLAZZ im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.
9.2 Der Kunde willigt ein, dass seine Daten durch PLAZZ in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
10. Urheberrecht, Nutzung des Werkes
10.1 Die von PLAZZ erstellten Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme und programmierte Erweiterungen und sonstige Medien sind soweit nicht ausdrücklich anders angegeben urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Zurverfügunghaltung und -stellung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch PLAZZ gestattet.
10.2 Der Kunde erwirbt nur das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungsrecht für die speziell für ihn erstellten Inhalte, Layouts und Software. Er erwirbt nicht das Copyright an Programmen, Bildern, Texten, Videos usw., die nicht speziell für den Kunden entwickelt oder angefertigt worden sind. Der Kunde erwirbt nicht das Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht an der von PLAZZ entwickelten Software.
PLAZZ behält auch nach Übergabe weiterhin das Urheberrecht an entwickelten Sourcecodes oder anderen selbsterstellten Entwicklungen oder Designs; Ausnahmen bilden gesonderte vertragliche Vereinbarungen.
10.3 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich PLAZZ die Übertragung der Nutzungsrechte auf die erbrachten Leistungen vor. Erst mit der vollständigen Bezahlung gehen diese zeitlich befristeten Rechte auf den Auftraggeber über.
10.4 Für alle durch PLAZZ erstellten Produkte erhält PLAZZ, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, das zeitlich unbegrenzte Recht, sich auf diesen mit Namen und Logo als Entwickler darzustellen sowie von dort aus (soweit technisch möglich) auf die eigene Seite mobile-event-app.com zu verlinken. Außerdem darf PLAZZ die realisierten Projekte zu Werbezwecken (z.B. Nennung und Verlinkung auf eigener Website) als Referenz nutzen.
10.5 PLAZZ wird über alle betrieblichen Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw., die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bzw. dessen Kunden bekannt werden, Dritten gegenüber unbedingt Stillschweigen bewahren und entsprechende Kenntnisse und Informationen Dritten nicht zugänglich machen.
10.6. Der Kunde darf das von PLAZZ gefertigte Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen, sofern nicht anders schriftlich festgehalten.
11. Sonstiges
11.1 Alle Angebote und Preise der PLAZZ sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des Weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern.
11.2 PLAZZ ist berechtigt, dritte Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. PLAZZ ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
11.3 Ein Wechsel der Rechtsform des Unternehmens PLAZZ oder ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen PLAZZ oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
11.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.5 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Erfurt.
11.6 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Erfurt. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.7 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.